Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen dem Filmemacher/Fotografen (nachfolgend «Dienstleister») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») betreffend die Erstellung von Filmen und fotografischen Arbeiten.

 

2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, die vom Auftraggeber gewünschten filmischen oder fotografischen Leistungen gemäß den vereinbarten Bedingungen zu erbringen.

2.2 Die Leistungen, Termine und Honorare werden in einer Kostenabschätzung oder Offerte zwischen den Parteien festgehalten.

 

3 Foto- und Filmproduktion

3.1 Die Foto- oder Filmproduktion erfolgt auf der Grundlage des mit dem Kunden abgesprochenen Konzepts, und dem in der Kostenabschätzung oder Offerte abgesprochenen Leistungsumfang.

3.2 Qualität und Stil der Foto- oder Filmproduktion entsprechen dem Portfolio, welches der Dienstleister auf der Webseite vorweist.

3.3 Der Dienstleister trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und Gestaltung der Foto- oder Filmproduktion. Dass der Inhalt sachlich korrekt und rechtlich zulässig ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

3.4 Kommt es am Drehtag zu Verzögerungen oder Komplikationen durch Verschulden des Auftraggebers, wird ihm der Mehraufwand in Rechnung gestellt.

3.5 Bei Änderungswünschen vom Auftraggeber, welche nicht dem festgelegten Leistungsumfang in der Kostenabschätzung/Offerte oder dem Konzept entsprechen, werden allfällige Zusatzkosten dem Auftraggeber nach Absprache in Rechnung gestellt. Sollten die Änderungswünsche zu fest vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber muss für sämtliche Kosten bis zum Zeitpunkt des Rücktritts aufkommen.

3.6 Wird für ein Filmprojekt Produktionsmaterial (z.B. Bilder, Texte, Logos, Videoaufnahmen) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist dieser verantwortlich für eine Termingerechte Zustellung des Materials in einem verwertbaren Format. Sowohl für die inhaltliche Richtigkeit als auch die Qualität der überlassenen Materialien ist der Auftraggeber selber verantwortlich. Der Auftraggeber muss ausserdem über die erforderlichen Rechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügen und diese zur Weiterverarbeitung an Dienstleister abtreten. Falls das überlassene Material nur durch erheblichen Mehraufwand von Dienstleister verwertbar gemacht werden kann, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

3.7 Musik und Toneffekte sind wichtige Stilelemente in der Videoproduktion und werden falls nicht anders vereinbart, im Rahmen des gestalterischen Freiraums vom Dienstleister selber gewählt. Spezifische Musikvorstellungen des Auftraggebers müssen vor Beginn der Dreharbeiten kommuniziert werden und können zu Mehrkosten führen. Sobald die Nachbearbeitung der Aufnahmen begonnen hat, können keine Änderungswünsche an der Musik angebracht werden.

 

4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Der Dienstleister behält das uneingeschränkte Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotos und Film.

4.2 Dem Auftraggeber werden die vereinbarten Nutzungsrechte für die vereinbarte Verwendung eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

 

5 Honorar

5.1 Das Honorar für die filmischen oder fotografischen Leistungen wird in der Kostenabschätzung oder Offerte festgelegt und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

5.2 Bei Verzögerungen oder Änderungen seitens des Auftraggebers, die nicht vom Dienstleister zu vertreten sind, kann ein zusätzliches Honorar vereinbart werden.

 

6 Haftung

6.1 Der Dienstleister haftet nach schweizerischem Recht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

6.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6.3 Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.4 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Ereignisse entstehen, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen sind.

6.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.

 

7 Backup und Archivierung

7.1 Der Dienstleister ist bestrebt, während der Auftragsdauer sämtliche erstellten Fotos und Videos angemessen zu sichern. Der Kunde erkennt an, dass der Dienstleister jedoch nicht für den Verlust von Medienmaterial haftbar gemacht werden kann, der durch technische Ausfälle, Diebstahl, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände verursacht wird. 

7.2 Die Verantwortung für die Sicherung und Archivierung von im Rahmen des Auftrags gelieferten Daten, insbesondere Rohmaterialien und Endprodukte, liegt beim Auftraggeber. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, diese Daten über den Zeitraum der Produktionsdurchführung hinaus aufzubewahren.

7.3 Sofern der Auftraggeber eine erweiterte Archivierung der erstellten Werke wünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren. Die damit verbundenen Kosten und Bedingungen werden im Vertrag festgelegt.

7.4 Der Dienstleister haftet nicht für Datenverluste oder Schäden, die durch die Vernachlässigung angemessener Sicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers entstehen.

 

8 Datenschutz

8.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß schweizerischem Recht einzuhalten und die vom Auftraggeber erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

9 Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

9.2 Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hinwil ZH, Schweiz.

Stand: 1. Oktober 2020